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Lohn- und Gehaltsabrechnung in Italien verstehen (2026): Alles, was Sie wissen sollten

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Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Italien folgt eigenen Regeln: Gehälter werden als Bruttojahresgehalt (RAL) vereinbart, oft in 13 oder 14 Monatsraten ausgezahlt, und Arbeitgeber müssen monatlich Steuern und Sozialabgaben einbehalten, abführen und melden. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Bestandteile, die Steuersätze und Beiträge für 2026 sowie die Fristen, die ausländische Arbeitgeber kennen sollten.

Rechtlicher Rahmen

Die Gehaltsabrechnung richtet sich nach dem italienischen Zivilgesetzbuch, den Steuer- und Sozialversicherungsgesetzen und vor allem nach dem nationalen Tarifvertrag (CCNL) der jeweiligen Branche. Italien hat keinen gesetzlichen Mindestlohn: Die Mindestgehälter, Zulagen, Arbeitszeiten und die Anzahl der Monatsgehälter legt der anwendbare CCNL fest. Laut Artikel 36 der italienischen Verfassung muss die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu Qualität und Umfang der Arbeit stehen.

Bestandteile der italienischen Gehaltsabrechnung

Grundgehalt und Monatsgehälter

  • RAL (Retribuzione Annua Lorda): das vereinbarte Bruttojahresgehalt, einschließlich aller Monatsgehälter.
  • Tarifliches Mindestgehalt (minimo tabellare): das im CCNL für die jeweilige Einstufung festgelegte Minimum.
  • Superminimo: ein individuell vereinbarter Betrag über dem tariflichen Minimum.
  • 13. Monatsgehalt (Dezember) und, je nach CCNL, 14. Monatsgehalt (meist Juni oder Juli).

Zulagen und variable Vergütung

  • Dienstalterszulagen (scatti di anzianità): automatische Erhöhungen nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren, sofern der CCNL sie vorsieht.
  • Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Schicht- und Feiertagsarbeit.
  • Prämien und Provisionen: Leistungsprämien können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein (premio di risultato).

Sachleistungen (Fringe Benefits)

Firmenwagen, Essensgutscheine, Zusatzkrankenversicherung oder Wohnungszuschüsse sind übliche Sachleistungen. Für viele davon gelten steuerliche Freibeträge. Details finden Sie in unserem Artikel über Lohnzusatzleistungen in Italien.

Lohnsteuer: IRPEF 2026

Der Arbeitgeber behält die Einkommensteuer IRPEF monatlich als Lohnsteuer ein. Seit dem 1. Januar 2026 gelten drei Steuerstufen:

JahreseinkommenSteuersatz
bis 28.000 €23 %
28.000 € bis 50.000 €33 %
über 50.000 €43 %

Mit dem Haushaltsgesetz 2026 wurde der Satz der zweiten Stufe von 35 % auf 33 % gesenkt. Hinzu kommen regionale und kommunale Zuschläge (addizionali), deren Höhe vom Wohnort des Arbeitnehmers abhängt. Freibeträge und Abzüge für Arbeitnehmer und unterhaltsberechtigte Angehörige verringern die tatsächliche Steuerlast.

Sozialversicherungsbeiträge an das INPS

Die Beiträge an das INPS finanzieren Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und weitere Leistungen. Werte für 2026:

  • Arbeitnehmeranteil: 9,19 % (in bestimmten Industrieunternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten 9,49 %), plus 1 % auf den Teil des Jahresgehalts über 56.224 €.
  • Arbeitgeberanteil: rund 30 %, je nach Branche, Größe und Einstufung.
  • Beitragsbemessungsgrenze: 122.295 € pro Jahr für Arbeitnehmer, die erst ab dem 1. Januar 1996 versichert sind.

Gut zu wissen: Anders als in Deutschland gibt es in Italien keine separaten Krankenversicherungsbeiträge. Der nationale Gesundheitsdienst (SSN) wird über Steuern finanziert. Das Krankengeld zahlt das INPS, häufig mit einer Aufstockung durch den Arbeitgeber gemäß CCNL.

Hinzu kommen die Prämien für die Unfallversicherung INAIL, die allein der Arbeitgeber trägt, sowie die monatliche TFR-Rückstellung von rund 7,4 % des Gehalts. Mehr dazu: Was bedeutet TFR in Italien?

Monatlicher Ablauf und Fristen

  • Gehaltsabrechnung (busta paga): monatlich, im Pflichtregister Libro Unico del Lavoro (LUL) zu dokumentieren.
  • Zahlung von Lohnsteuer und Beiträgen: bis zum 16. des Folgemonats über das Formular F24.
  • Monatliche Meldung an das INPS: über das UniEmens-Verfahren.
  • Jährliche Steuerbescheinigung (Certificazione Unica, CU): an Arbeitnehmer und Steuerbehörde bis zum 16. März.
  • Steuererklärung des Arbeitgebers (Modell 770): bis zum 31. Oktober.

Fehler oder Verspätungen führen zu Strafen und Zinsen. Deshalb arbeiten die meisten ausländischen Unternehmen mit einem lokalen Partner zusammen.

Beispiel: vom Brutto zum Arbeitgeberaufwand

Für eine RAL von 40.000 € liegen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber bei rund 55.000 € pro Jahr (INPS, INAIL und TFR eingerechnet). Die vollständige Aufschlüsselung finden Sie im Artikel Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten in Italien? Nettogehalt und Arbeitgeberkosten für jedes beliebige Gehalt berechnet unser Gehaltsrechner für Italien.

Lohnabrechnung auslagern

Ausländische Unternehmen haben zwei Möglichkeiten:

  • Eigene italienische Gesellschaft: Sie können die Lohnabrechnung an einen Payroll-Dienstleister auslagern. Siehe unsere Payroll-Services in Italien.
  • Keine Gesellschaft in Italien: Ein Employer of Record stellt Ihre Mitarbeiter an und übernimmt Vertrag, Lohnabrechnung, Beiträge und Meldungen. In Italien ist das nur über eine zugelassene Arbeitsagentur legal. Peoitaly ist vom italienischen Arbeitsministerium zugelassen.

Kontaktieren Sie unsere Payroll-Experten für eine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Wann wird das Gehalt in Italien ausgezahlt?

In der Regel monatlich, meist zum Monatsende oder in den ersten Tagen des Folgemonats, je nach CCNL und Unternehmenspraxis. Barzahlungen sind nicht erlaubt: Das Gehalt muss nachverfolgbar überwiesen werden.

Wie hoch ist die Lohnsteuer in Italien 2026?

Die IRPEF beträgt 23 % bis 28.000 €, 33 % von 28.000 € bis 50.000 € und 43 % darüber, zuzüglich regionaler und kommunaler Zuschläge.

Muss ein ausländisches Unternehmen eine italienische Gesellschaft gründen, um Mitarbeiter anzustellen?

Nein. Mit einem zugelassenen Employer of Record können Sie Mitarbeiter in Italien legal beschäftigen, ohne eine eigene Gesellschaft zu gründen.

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