Die Gründung eines Unternehmens in Italien umfasst mehrere Schritte und rechtliche Anforderungen. Das Verfahren kann je nach Art des Unternehmens, das Sie gründen möchten, unterschiedlich sein (z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung usw.).
Im Folgenden finden Sie einen allgemeinen Leitfaden, der Ihnen den Einstieg erleichtern soll.
Die Wahl der Unternehmensart
Entscheiden Sie sich für die Rechtsform Ihres Unternehmens, z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.r.l. oder S.p.A.).
Die Wahl eines Unternehmensnamen
Prüfen Sie die Verfügbarkeit des von Ihnen gewünschten Unternehmensnamen und tragen Sie Sorge, dass er italienischen Vorschriften entspricht. Sie können dies über das italienische Unternehmensregister (Camera di Commercio) erledigen. Prüfen Sie auch, ob ein anderes Unternehmen mit demselben Namen nicht bereits an demselben Ort ansässig ist.
Entwurf des Gesellschaftsvertrags
Erstellen Sie den Gesellschaftsvertrag (Atto Costitutivo) des Unternehmens, welcher den Zweck des Unternehmens, die Struktur und das Reglement festlegt. Für diesen Schritt benötigen Sie möglicherweise die Hilfe eines Notars.
Ernennung eines gesetzlichen Vertreters
Benennen Sie einen gesetzlichen Vertreter für das Unternehmen. Bei dieser Person kann es sich um einen Direktor/Geschäftsführer oder eine andere ernannte Person handeln, die für rechtliche Angelegenheiten zuständig ist.
Beantragung einer Steuernummer (Codice Fiscale)
Besorgen Sie sich eine persönliche und eindeutige Steueridentifikationsnummer (Codice Fiscale) für jeden Aktionär und jeden Geschäftsführer. Diese ist bei der Agenzia delle Entrate (Agentur für Steuern) erhältlich.
Eröffnung eines Bankkontos
Eröffnen Sie ein Bankkonto für Unternehmen in Italien und hinterlegen Sie das erforderliche Mindestaktienkapital.
Anmeldung bei der Handelskammer
Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der örtlichen Handelskammer (Camera di Commercio) ein, um Ihr Unternehmen offiziell zu registrieren. Dazu gehören der Gesellschaftsvertrag, Ausweispapiere und andere erforderliche Formulare.
Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Wenn Ihr Unternehmen einen bestimmten Umsatzschwellenwert erreicht, müssen Sie sich möglicherweise für die Mehrwertsteuer (VAT) registrieren lassen. Sie erhalten dann eine USt-ID.
Einhaltung der Beschäftigungsvorschriften
Wenn Sie planen, Mitarbeiter einzustellen, achten Sie auf die Einhaltung der italienischen Arbeitsgesetze. Melden Sie Ihre Mitarbeiter bei der Sozialversicherung an und führen Sie die „obligatorischen Mitteilungen“ durch (comunicazioni obbligatorie).
Erfüllung zusätzlicher Anforderungen
Je nach Geschäftstätigkeit müssen Sie möglicherweise bestimmte Lizenzen oder Genehmigungen einholen. Prüfen Sie, ob es branchenspezifische Anforderungen gibt.
Ordnungsgemäße Buchführung
Führen Sie genaue Buchhaltungsunterlagen und halten Sie die italienischen Buchhaltungsstandards ein.
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