Leitlinien für die Einstellung eines NICHT-EU-Bürgers in Italien

Um in Italien beschäftigt zu werden, müssen Personen, die keine Bürger der Europäischen Union sind, eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, die ihnen das Recht gewährt, sich im Land aufzuhalten und zu arbeiten.

Laut der Website www.integrazionemigranti.gov.it ist der Erwerb eines Aufenthaltstitels das Wichtigste. Dieser Titel erlaubt es Ausländern, einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.

•    Aufenthaltserlaubnis für untergeordnete Tätigkeiten
•    Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige
•    Blaue Karte EU
•    Aufenthaltserlaubnis für wissenschaftliche Forschung
•    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Praktikum
•    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Krankenschwester

Um einen Nicht-EU-Bürger (EU-Bürger) in Italien zu beschäftigen, ohne eine Niederlassung im Land zu haben, muss das ausländische Unternehmen die Dienste eines offiziell zertifizierten Arbeitgebers mit Sitz in Italien in Anspruch nehmen.


Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Italien

Aufenthaltserlaubnis für untergeordnete Tätigkeiten

Diese Erlaubnis, die formell als Permesso di Soggiorno per Lavoro Subordinato bezeichnet wird, ist das Tor zu einem erfüllten Berufsleben in diesem charmanten europäischen Land.

  1. Ein Stellenangebot einholen:
    Der erste Schritt zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für eine untergeordnete Tätigkeit in Italien ist ein Stellenangebot eines italienischen Arbeitgebers. Der Arbeitgeber spielt eine wichtige Rolle bei der Einleitung des Bewerbungsverfahrens.
  2. Beantragung eines Arbeitsvisums:
    Sobald ein Stellenangebot vorliegt, müssen die Bewerber ein Arbeitsvisum beim italienischen Konsulat oder der Botschaft in ihrem Heimatland beantragen. Dieses Visum, bekannt als visto per lavoro subordinato, erlaubt die Einreise nach Italien zu Arbeitszwecken.
  3. Ankunft in Italien:
    Bei der Einreise nach Italien mit einem Arbeitsvisum müssen die Antragsteller innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft das Verfahren zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung einleiten. Wenden Sie sich unbedingt an die örtliche Questura (Polizeipräsidium) oder das Postamt, um einen Termin für die Einreichung der erforderlichen Dokumente zu vereinbaren.
  4. Erforderliche Dokumente:
    •    Gültiger Reisepass und Visum
    •    Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis)
    •    Nachweis einer Krankenversicherung
    •    Nachweis der Unterkunft in Italien
    •    Fotos in Reisepassgröße
    •    Zahlung der Anmeldegebühr
  5. Biometrische Daten und Einreichung von Anträgen:
    Während des Termins geben die Bewerber ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Fotos) ab und legen alle erforderlichen Dokumente vor. Die Questura prüft den Antrag und stellt, wenn alles in Ordnung ist, eine Quittung aus, die die Einreichung bestätigt.
  6.  Wartezeit:
    Nach der Einreichung ihres Antrags müssen die Antragsteller geduldig auf die Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung warten. Dieser Zeitraum kann variieren, aber es ist wichtig, die Fortschritte regelmäßig zu überprüfen.


Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige

Angehende Unternehmer müssen sich mit der italienischen Aufenthaltsgenehmigung für Selbstständige, auch bekannt als Permesso di Soggiorno per Lavoro Autonomo, auseinandersetzen Diese Genehmigung öffnet die Tür zu einer Welt voller Möglichkeiten und ermöglicht es innovativen Köpfen, sich im Herzen Europas zu entfalten.

  1. Erstellung eines Geschäftsplans: Der erste Schritt zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für Selbstständige ist die Erstellung eines umfassenden Geschäftsplans. In diesem Plan sollten die Art des Unternehmens, seine Marktfähigkeit, Finanzprognosen und die Rolle des Bewerbers im Unternehmen dargelegt werden. Ein gut durchdachter Geschäftsplan stärkt die Chancen der Bewerbung erheblich.
  2. Finanzielle Anforderungen:
    Angehende Unternehmer müssen nachweisen, dass sie über die finanziellen Mittel verfügen, um sich selbst und ihre unternehmerischen Bemühungen zu unterstützen. Dazu können Nachweise über persönliche Ersparnisse, Investitionen oder Einkünfte aus früheren geschäftlichen Unternehmungen gehören.
  3. Rechtliche Struktur des Unternehmens:
    Die Antragsteller müssen eine juristische Person für ihr Unternehmen in Italien gründen. Dies kann in Form eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft erfolgen. Die Eintragung des Unternehmens und die Erlangung der erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen sind wesentliche Voraussetzungen.
  4. Krankenversicherung und Wohnungsvermittlung:
    Selbständige müssen sich in Italien krankenversichern und einen Nachweis über die Unterbringung im Land erbringen. Eine gültige Krankenversicherung und ein fester Wohnsitz sind für das Antragsverfahren unerlässlich.
  5. Einreichung der Bewerbung:
    Die Antragsteller können den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Questura (Polizeipräsidium) oder beim Postamt stellen. Sie müssen das Antragsformular ausfüllen und Unterlagen wie einen Geschäftsplan, finanzielle Nachweise, eine Krankenversicherung und Informationen zur Unterkunft vorlegen. Die Übermittlung biometrischer Daten, einschließlich Fingerabdrücke und Fotos, ist ebenfalls Teil des Bewerbungsverfahrens.
  6. Wartezeit und Nachbereitung:
    Nach der Einreichung der Dokumente müssen die Antragsteller geduldig auf die Bearbeitung ihres Aufenthaltstitels warten. Während dieses Zeitraums kann durch regelmäßige Kontrollen bei den Einwanderungsbehörden sichergestellt werden, dass der Antrag reibungslos bearbeitet wird.
  7. Schritte nach der Genehmigung:
    Nach der Genehmigung erhalten die Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigungskarte, die als offizieller Nachweis ihrer selbständigen Tätigkeit in Italien dient. Diese Karte ist für verschiedene Zwecke unerlässlich, z. B. für die Eröffnung eines Geschäftskontos, die Unterzeichnung von Verträgen und den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen.


Blaue Karte EU in Italien. Wie funktioniert das Verfahren?

Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU/EWR-Staaten in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich Italien, anziehen soll.

  1. Kriterien für die Förderfähigkeit:
    Um in Italien eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Antragsteller in der Regel die folgenden Kriterien erfüllen:
    •    Sie verfügen über ein gültiges Stellenangebot oder einen Arbeitsvertrag von einem italienischen Arbeitgeber.
    •    Sie verfügen über einen Hochschulabschluss oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, die für die Stelle relevant sind.
    •    Das Stellenangebot sollte den Mindestlohnanforderungen entsprechen, die je nach Beruf und Region in Italien variieren.
  2. Bewerbungsprozess:
    Stellenangebot: Sichern Sie sich ein Stellenangebot von einem italienischen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber leitet das Antragsverfahren ein, indem er im Namen des Arbeitnehmers eine Arbeitserlaubnis beantragt. Antrag auf Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der örtlichen Einwanderungsbehörde (Questura) in Italien ein. Der Bewerbung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen, wie der Arbeitsvertrag und der Qualifikationsnachweis.
    Erteilung der Blauen Karte EU: Sobald die Arbeitserlaubnis genehmigt ist, erhält der Antragsteller die Blaue Karte EU, die ihm erlaubt, in Italien zu wohnen und zu arbeiten.
  3. Vorteile der Blauen Karte EU:
    Arbeit und Aufenthalt: Die Inhaber können für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei weitere Monate in Italien arbeiten und leben.
    Familienzusammenführung: Die Blaue Karte EU ermöglicht die Familienzusammenführung, sodass Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder zum Karteninhaber nach Italien nachziehen können.
    Sozialleistungen: Die Karteninhaber haben Zugang zu Sozialleistungen und werden in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und Steuervergünstigungen gleich behandelt wie Inländer.
    Freizügigkeit: Nach 18 Monaten Arbeit in Italien können Inhaber einer Blauen Karte EU zu Beschäftigungszwecken in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen.
    Dauerhafter Wohnsitz: Nach fünf Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Italien können Inhaber der Blauen Karte EU einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt oder Daueraufenthalt stellen.
  4. Erneuerung und ständiger Wohnsitz:
    Die Blaue Karte EU wird in der Regel für maximal vier Jahre ausgestellt. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer kann die Karte verlängert werden, sofern der Arbeitsvertrag verlängert wird oder der Karteninhaber eine neue Stelle findet, die den Anforderungen entspricht.
    Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts in Italien können Inhaber der Blauen Karte EU einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen. Mit einem Langzeitaufenthalt können sie nach weiteren fünf Jahren einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen, der unter bestimmten Bedingungen zur italienischen Staatsbürgerschaft führt.


Aufenthaltserlaubnis für wissenschaftliche Forschung

Die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für wissenschaftliche Forschung in Italien ist mit einem besonderen Verfahren verbunden, das Forscher, Wissenschaftler und Akademiker anziehen soll, damit sie einen Beitrag zur Forschung und zur akademischen Gemeinschaft des Landes leisten.

  1. Forschungsvertrag:
    Um einen Aufenthaltstitel für wissenschaftliche Forschung zu beantragen, müssen die Antragsteller einen Forschungsvertrag oder eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten italienischen Forschungseinrichtung, Universität oder einem Privatunternehmen abschließen. Der Vertrag sollte die Bedingungen für die Forschung, einschließlich der Dauer, des Umfangs und der finanziellen Aspekte, umreißen.
  2. Beantragung eines Visums:
    Sobald die Bewerber im Besitz eines Forschungsvertrags sind, müssen sie beim italienischen Konsulat oder der italienischen Botschaft in ihrem Heimatland ein Visum für wissenschaftliche Forschung beantragen. Sie benötigen verschiedene Unterlagen, darunter den Forschungsvertrag, den Reisepass, den Nachweis der Unterkunft und den Nachweis der finanziellen Mittel, die sie während ihres Aufenthalts in Italien benötigen.
  3. Einreise nach Italien und Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung:
    Nachdem sie das Visum erhalten haben, können sie nach Italien einreisen. Innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft müssen sie den Aufenthaltstitel für wissenschaftliche Forschung beantragen. Sie müssen ihren Antrag bei der örtlichen Questura (Polizeipräsidium) der Stadt einreichen, in der sich ihre Forschungseinrichtung befindet.
  4. Erforderliche Dokumente für die Aufenthaltsgenehmigung:
    •    Gültiger Reisepass und Einreisevisum
    •    Forschungsvertrag oder Aufnahmevereinbarung
    •    Nachweis der Unterkunft in Italien
    •    Nachweis einer Krankenversicherung
    •    Fotos in Reisepassgröße
    •    Nachweis der finanziellen Mittel
    •    Lebenslauf und Bildungsabschlüsse
    •    Alle anderen von den örtlichen Einwanderungsbehörden geforderten Dokumente.
  5. Biometrische Daten und Einreichung von Anträgen:
    Während des Bewerbungsverfahrens werden ihre biometrischen Daten, einschließlich Fingerabdrücke und Fotos, erfasst. Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular ein.
  6. Wartezeit und Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung:
    Nach der Einreichung müssen diese auf die Bearbeitung ihres Aufenthaltstitels warten. Diese Zeitspanne kann unterschiedlich lang sein, aber regelmäßige Nachkontrollen bei den Einwanderungsbehörden können dazu beitragen, dass es mit der Bearbeitung des Antrags vorankommt.
  7. Schritte nach der Genehmigung:
    Nach der Genehmigung ihres Aufenthaltstitels zu Forschungszwecken wird den Antragsstellern eine Aufenthaltserlaubniskarte ausgestellt. Diese Karte dient als formaler Nachweis für den rechtmäßigen Aufenthalt in Italien zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.


Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Praktikum.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Praktikum in Italien zu erhalten, ist ein spezielles Antragsverfahren erforderlich.

  1. Ein Praktikumsangebot einholen:
    Der erste Schritt besteht darin, ein Praktikumsangebot von einem italienischen Unternehmen, einer Institution oder einer Organisation zu erhalten. Das Praktikumsangebot sollte die Einzelheiten des Praktikums, einschließlich der Dauer, des Arbeitsumfangs und der angebotenen Leistungen, klar angeben.
  2. Beantragung eines Praktikumsvisums:
    Mit dem Praktikumsvorschlag müssen die Antragssteller beim italienischen Konsulat oder der italienischen Botschaft in ihrem Heimatland ein Praktikumsvisum beantragen. Sie müssen mehrere Dokumente vorlegen, z. B. das Schreiben mit dem Praktikumsangebot, einen Nachweis über eine Wohnung in Italien, finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts und einen Krankenversicherungsschutz.
  3. Einreise nach Italien und Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung:
    Nachdem sie das Praktikumsvisum erhalten haben, können sie nach Italien einreisen. Sie müssen innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis für ein Praktikum beantragen. Dies geschieht über die örtliche Questura (Polizeidienststelle) in der Stadt, in der sich der Praktikumsanbieter befindet.
  4. Erforderliche Dokumente für die Aufenthaltsgenehmigung:
    •    Gültiger Reisepass und Einreisevisum
    •    Angebotsschreiben für ein Praktikum mit Angaben zur Dauer und zu den Aufgaben
    •    Nachweis der Unterkunft in Italien
    •    Nachweis einer Krankenversicherung
    •    Fotos in Reisepassgröße
    •    Nachweis finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der Praktikumszeit
    •    Lebenslauf und Bildungsabschlüsse
    •    Alle anderen von den örtlichen Einwanderungsbehörden geforderten Dokumente.
  5. Biometrische Daten und Einreichung von Anträgen:
    Bei der Bewerbung werden biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Fotos erfasst. Sie müssen alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular einreichen.
  6. Wartezeit und Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung:
    Nach der Einreichung müssen die Antragsteller auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung warten. Diese Zeitspanne kann unterschiedlich lang sein, aber regelmäßige Nachkontrollen bei den Einwanderungsbehörden können dazu beitragen, dass es mit der Bearbeitung des Antrags vorankommt.
  7. Schritte nach der Genehmigung:
    Sobald der Aufenthaltstitel für das Praktikum genehmigt worden ist, erhalten die Antragsteller eine Aufenthaltserlaubniskarte. Diese Karte dient als offizieller Nachweis für den legalen Aufenthalt in Italien zum Zweck des Praktikums.
  8. Laufzeit und Verlängerung:
    Aufenthaltsgenehmigungen für Praktika werden in der Regel für die Dauer des Praktikums erteilt. Wird das Praktikum verlängert, kann die Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt werden


Aufenthaltsgenehmigung für die Ausübung der Krankenpflege

Die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für die Arbeit als Krankenschwester in Italien ist angesichts des kritischen Charakters dieses Berufs ein besonderes Verfahren. Hier finden Sie einen Leitfaden zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für die Ausübung der Tätigkeit einer Krankenschwester in Italien:

  1. Anerkennung der beruflichen Qualifikation:
    Bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen Sie sich vergewissern, dass Ihr Krankenpflegediplom in Italien anerkannt ist. Haben Sie Ihre Qualifikationen außerhalb der Europäischen Union erworben, müssen Sie möglicherweise ein Validierungsverfahren durchlaufen, um Ihren Abschluss und Ihre Fähigkeiten von den zuständigen italienischen Behörden bescheinigen zu lassen.
  2. Stellenangebot:
    Sichern Sie sich ein Stellenangebot von einer italienischen Gesundheitseinrichtung oder einem Arbeitgeber. Das Stellenangebot ist eine Voraussetzung für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.
  3. Antrag auf ein Arbeitsvisum:
    Beantragen Sie auf der Grundlage des Stellenangebots ein Arbeitsvisum beim italienischen Konsulat oder der italienischen Botschaft in ihrem Heimatland. Sie müssen Dokumente wie den Arbeitsvertrag, einen Qualifikationsnachweis, einen Nachweis über die Unterkunft in Italien und einen Nachweis über die finanziellen Mittel vorlegen.
  4. Ankunft in Italien:
    Sobald Sie im Besitz des Arbeitsvisums sind, können Sie nach Italien einreisen. Innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft müssen die Antragsteller das Verfahren zur Erlangung der
  5. Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung:
    Erforderliche Dokumente: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, einschließlich des Arbeitsvertrags, des Nachweises der Unterkunft, des Nachweises der finanziellen Mittel, der Krankenversicherung und des Qualifikationsnachweises.
    Einreichung der Bewerbung: Sie reichen Ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der örtlichen Questura (Polizeipräsidium) der Stadt ein, in der Sie arbeiten werden.
  6. Biometrische Daten und Wartezeit:
    Während des Bewerbungsverfahrens werden ihre biometrischen Daten, einschließlich Fingerabdrücke und Fotos, erfasst. Nach der Einreichung kommt es zu einer Wartezeit während der Bearbeitung des Antrags.
  7. Schritte nach der Genehmigung:
    Sobald der Aufenthaltstitel als Krankenschwester oder Krankenpfleger genehmigt worden ist, erhalten die Antragsteller eine Aufenthaltserlaubniskarte. Diese Karte dient als offizielles Dokument für den legalen Aufenthalt und die Beschäftigung als Krankenschwester in Italien.
  8. Erneuerung und ständiger Wohnsitz:
    Verlängerung: Aufenthaltstitel werden in der Regel für eine bestimmte Dauer ausgestellt, die häufig der Dauer des Arbeitsvertrags entspricht. Vor Ablauf ihrer Genehmigung muss eine Verlängerung beantragt werden, sofern man weiterhin in Italien arbeiten möchte.
    Dauerhafter Wohnsitz: Nach mehreren Jahren legalen Aufenthalts in Italien können sie einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt oder Daueraufenthalt stellen, der schließlich zur italienischen Staatsbürgerschaft führen kann.

    Finden Sie heraus, wie PEOITALY Ihnen dabei behilflich sein kann, einen NICHT-EU-Bürger in Italien zu beschäftigen.

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