Italien war eines der ersten Länder der Welt, das im März 2020 einen Lockdown einführte und eines der ersten, das Notfallmaßnahmen für die Fernarbeit einführte.
Heute arbeitet ein großer Teil der Beschäftigten (darunter 40 % der Hochschulabsolventen) per Fernzugriff oder in einer Mischform.
Seit den schlimmsten Tagen der Pandemie im Jahr 2020 wurden zahlreiche Aktualisierungen des italienischen Arbeitsrechts vorgenommen, die die Verwaltung der Fernarbeit („Smart Working“, wie die Italiener es nennen) optimiert und verändert haben und mehr Rechte und Pflichten für die Arbeitgeber mit sich bringen.
Dieser Artikel stellt diese neuen und bevorstehenden rechtlichen Änderungen in den Kontext und zeigt auf, was Arbeitgeber bei der Einstellung von Fernarbeitskräften in Italien beachten müssen.
Kontext: Fernarbeitsrecht vor der Pandemie
Die Pandemie bedeutete eine abrupte Veränderung auf dem italienischen Arbeitsmarkt, da die Arbeitnehmer von den Firmengeländen zu ihren Wohnorten abwanderten.
Die 2020 in Kraft getretenen Notstandsregeln für die Telearbeit bauen auf den vor der Pandemie geltenden Gesetzen für „agile“ Arbeit auf, die in Kapitel II des Gesetzesdekrets 81/2017 festgelegt sind, das nach wie vor die Grundlage für das Telearbeitsrecht in Italien bildet.
Die Vereinbarung von 2017 sieht das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor, einen „Pakt“ zu schließen, der es letzteren ermöglicht, Dienstleistungen außerhalb des Unternehmensgeländes zu erbringen.
Ursprünglich verpflichtete das Dekret die Arbeitgeber, Anträge von Frauen (innerhalb von drei Jahren nach dem Mutterschaftsurlaub) oder von Arbeitnehmern mit behinderten Kindern auf „bewegliche“ Arbeit zu akzeptieren.
Im Jahr 2017 konnte der agile Arbeitnehmer seine Dienstleistung ohne bestimmte zeitliche und örtliche Beschränkungen erbringen, ähnlich wie bei der Selbstständigkeit. Im Gegensatz zu autonomen Arbeitnehmern würden diese Mitarbeiter jedoch den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und den gleichen Disziplinarmaßnahmen unterliegen wie die Beschäftigten vor Ort (einschließlich „gerechtfertigter Gründe“ für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im Falle eines schwerwiegenden Vertragsbruchs).
Fernarbeit in Italien ab 2020
Seitdem wurde mit dem im Februar 2020 verabschiedeten Notfallregelwerk eine vereinfachte Regelung eingeführt. Das Gesetz legte fest, dass „smartes Arbeiten im Notfall“ auf jedes Angestelltenverhältnis angewandt werden kann, auch wenn es keine entsprechenden individuellen Vereinbarungen gibt (wie im Abschluss 2017 vorgesehen).
Im Dezember 2021 wurde mit dem Nationalen Protokoll über agile Arbeit in der Privatwirtschaft die Fernarbeit als „strukturelles Gut der Arbeitsorganisation“ formalisiert, was eine regulatorische Vereinfachung der Fernarbeit in Italien vorantreibt.
Einstellung von Fernarbeitskräften in den Jahren 2022 und 2023
Ab 2022 hat das Arbeitsministerium die Einstellung von Fernarbeitskräften in Italien vereinfacht.
Jetzt können Arbeitgeber (oder eingetragene Arbeitgeber wie PeoItaly), die Fernarbeitskräfte vor dem 31. Dezember 2022 einstellen, dem Arbeitsministerium einfach das Datum des Beginns und der Beendigung von agilen Arbeitsdiensten mitteilen.
Ab dem 1. Januar 2023 kehren die Arbeitgeber zu den Regeln zurück, die in der ursprünglichen, oben beschriebenen „agilen“ Arbeitsgesetzgebung von 2017 festgelegt sind. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern individuelle Vereinbarungen über „smartes Arbeiten“ treffen müssen .
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung zieht für jeden Arbeitnehmer eine Verwaltungssanktion zwischen 100 und 500 Euro nach sich, abgesehen von dem Risiko, dass die INAIL keine Unfälle deckt.
Die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die Dauer und den Ort der Arbeit festlegen und die Tatsache widerspiegeln, dass Fernarbeitnehmer nun Anspruch auf die Rechte haben, die bisher nur Präsenzmitarbeitern zustanden, angefangen beim Versicherungsschutz bis hin zu sozialen Anreizen. Diese Rechte umfassen:
Leistungsabhängige Prämien (Premi di Risultato)
Mit dem Protokoll vom 7. Dezember 2021 erhielten Fernarbeitskräfte Zugang zu leistungsbezogenen Prämien, einschließlich des Premio di Risultato.
Um den Steuererleichterungsbonus in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen eine Konformitätserklärung ausfüllen, die die Merkmale der Vereinbarung, einschließlich der festgelegten Ziele und Indikatoren, enthält.
Das bedeutet, dass Fernarbeitskräfte den gleichen Anspruch auf ergebnisabhängige Dividenden und betriebliche Sozialleistungen haben wie Kollegen, die ihre Arbeit ausschließlich vor Ort verrichten.
Schutz von Gesundheit und Sicherheit
Gemäß Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzgebungsdekrets. 81/2017 sind Arbeitgeber verpflichtet, „schriftliche Informationen [über die] spezifischen Risiken im Zusammenhang mit der jeweiligen Art der Arbeitsleistung“ bereitzustellen und die „körperliche Unversehrtheit“ ihrer Mitarbeiter zu schützen - auch derjenigen, die ihre Aufgaben nicht vor Ort ausführen.
Die im Jahr 2020 eingeführten Notstandsgesetze zur Fernarbeit haben die Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 zum wichtigsten Gesundheits- und Sicherheitsrisiko erhoben. Jetzt müssen die Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Fernarbeitskräften neue Normen für umfassendere gesundheits- und sicherheitsrelevante Fragen berücksichtigen, einschließlich des sicheren und ordnungsgemäßen Funktionierens der den Fernarbeitskräften zugewiesenen technischen Hilfsmittel.
Daher sind die Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die insbesondere die Folgen der Arbeit am Computer berücksichtigt, von falscher Körperhaltung bis hin zu Sehproblemen.
Die Arbeitgeber müssen auch nicht-physische Gesundheits- und Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit der Fernarbeit berücksichtigen, wie z. B. Hyperkonnektivität und soziale Isolation, um die psychologischen Auswirkungen der Always-on-Arbeitskultur zu mildern.
Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber (oder der registrierte und zugelassene Berater für Sicherheit und Gesundheitsschutz) muss auch die Gefährdungsbeurteilung für die Fernarbeit ausarbeiten und aktualisieren, einschließlich etwaiger Änderungen bei der Ausführung des Arbeitsverhältnisses außerhalb des Firmengeländes.
Lesen Sie mehr über Gesundheits- und Sicherheitsfragen bei der Einstellung von Telearbeitern in Italien.
Versicherung für Fernarbeit
Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber das Recht auf Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Abhängigkeit von Risiken im Zusammenhang mit der Arbeit außerhalb des Betriebsgeländes anerkannt.
Daher müssen die Arbeitgeber eine INAIL-Versicherung gegen Berufskrankheiten und Unfälle abschließen (auch für risikoarme Heimarbeitsplätzen).
Wie das Nationale Protokoll über agile Arbeit festlegt, kann der Arbeitnehmer frei wählen, wo er seine Fernarbeit ausführt - vorausgesetzt, der Standort ist sicher und vertraulich, insbesondere bei der Verarbeitung von Unternehmensdaten, Informationen und Systemen.
Für den Arbeitgeber bedeutet die freie Wahl des Arbeitsortes (ob zu Hause oder an einem anderen Ort), dass ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit versichert ist.
Fernarbeitsvereinbarungen in der Praxis
Im September 2022 veröffentlichte das National Institute for Public Policy (INAPP) den Bericht „Towards Smart Working? Eine multidisziplinäre Analyse eines natürlichen Experiments“, bei dem Fernarbeitsvereinbarungen einiger der größten Unternehmen Italiens bewertet wurden.
Dem Bericht zufolge sehen die meisten Vereinbarungen vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die für die Ausführung der agilen Arbeit erforderliche technische Ausrüstung (Laptops, Smartphones, Bildschirme) zur Verfügung stellen muss.
In solchen Vereinbarungen ist der Arbeitnehmer für das sichere und ordnungsgemäße Funktionieren der Ausrüstung verantwortlich und muss seinen Vorgesetzten bei Fehlfunktionen der Arbeitsmittel oder Verbindungsproblemen benachrichtigen.
Der Bericht ergab, dass einige Unternehmen individuelle Beratungsdienste für psychologisches und organisatorisches Wohlbefinden anbieten.
Was den obligatorischen Versicherungsschutz anbelangt, so sehen die meisten Vereinbarungen vor, dass die Arbeitnehmer das Unternehmen im Falle eines Unfalls bei der Fernarbeit rechtzeitig und ausführlich informieren müssen.
Wie die INAPP-Forscher abschließend feststellten, sollten politische Entscheidungsträger und Arbeitgeber das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter weiterhin überwachen und die gesetzlichen Änderungen und Verpflichtungen in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter beachten .
PeoItaly kann Ihnen helfen, den Überblick über diese sich schnell ändernden Gesetze und Verpflichtungen zu behalten.
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