Italien Beschäftigung & Arbeit FAQs:
Ein Leitfaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Italien ist die einer der größten Volkswirtschaften der Europäischen Union. Es ist bekannt für seine reiche Kultur, atemberaubende Landschaften und kultige Gerichte. Italien verfügt auch über gut ausgebildete und vielfältige Arbeitskräfte mit einem breiten Spektrum an Fähigkeiten und Fachwissen, die seine Geschichte geprägt und seine wirtschaftliche Entwicklung vorangetrieben haben.

Der beeindruckende italienische Arbeitsmarkt ist stark reguliert, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen. Aufgrund der Komplexität des Arbeitsrechts in Italien haben ausländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft viele Fragen zu ihren Rechten und Pflichten. Dieser umfassende Kurzleitfaden gibt Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Arbeitsrecht in Italien.

Als Arbeitgeber erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Verpflichtungen, die Kosten, die mit der Einstellung und Verwaltung von Mitarbeitern verbunden sind, und Ihre Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Und als Arbeitnehmer in Italien werden Sie mit Ihren gesetzlichen Rechten (einschließlich Arbeitszeit und Lohn) sowie den verschiedenen Leistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen, vertraut gemacht.

Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie über das italienische Beschäftigungssystem wissen müssen:

Die Belastung des Arbeitgebers in Italien ist mit 40 bis 45 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers eine der höchsten in Europa.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Reihe von Kosten zu übernehmen, unter anderem:
Überstunden: 15 % Zuschlag bis zu 48 Stunden pro Woche, 20 % Zuschlag ab 49 Stunden
Feiertage oder Sonntage: 30 % Zuschlag
Nachtarbeit: 50 % Zuschlag

In Italien haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 4 Wochen bzw. 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Die Urlaubsdauer kann jedoch in Abhängigkeit von den branchenspezifischen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen variieren. Außerdem gibt es in Italien 12 nationale Feiertage, die für die Arbeitnehmer bezahlte freie Tage sind.

Der Gehaltsabzug bei Krankheit richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit des Arbeitnehmers und den Bestimmungen des Arbeitsvertrags. Arbeitnehmer in Italien haben dank der Unterstützung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) Anspruch auf 180 Tage bezahlte Krankentage pro Jahr. Arbeitnehmer mit einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag erhalten in der Regel während der ersten drei Krankentage und für die ersten beiden Krankheitsfälle eines Jahres ihr volles Gehalt. Der dritte und vierte Krankheitsfall im selben Jahr führt zu Gehaltskürzungen von 34 % bzw. 50 %.

Ja, in Italien ist es für Angestellte und Arbeiter obligatorisch, sich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen, bevor sie eine bestimmte Arbeit annehmen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen, insbesondere wenn die Art der Tätigkeit viel körperliche Arbeit, den Umgang mit schweren Maschinen oder Geräten oder den Umgang mit gefährlichen Stoffen erfordert. Folglich haben die Arbeitgeber das Recht, die Einstellung von Arbeitnehmern zu verweigern, die sich weigern, sich einer ärztlichen Untersuchung durch den Betriebsarzt zu unterziehen. Die spezifischen Anforderungen an die ärztlichen Untersuchungen können je nach Beschäftigungsbereich und den individuellen Umständen unterschiedlich sein.

Im Jahr 2023 können Arbeitnehmer in Italien 13 Feiertage begehen:

  • 1. Januar 2023 - Neujahrstag (Capodanno)
  • 6. Januar 2023 - La Befana (Epifania)
  • April 09, 2023 - Ostern (Pasqua)
  • 10. April 2023 - Ostermontag (Pasquetta)
  • 25. April 2023 - Tag der Befreiung (Festa della Liberazione)
  • 1. Mai 2023 - Tag der Arbeit (La Festa del Lavoro)
  • 2. Juni 2023 - Tag der Republik (Festa della Repubblica)
  • 12. Juni 2023 - Fronleichnamsfest (Festa del Corpus Domini)
  • 15. August 2023 - Mariä Himmelfahrt (Ferragosto)
  • 1. November 2023 - Allerheiligen (Tutti i Santi)
  • 8. Dezember 2023 - Tag der Unbefleckten Empfängnis (Immacolata Concezione)
  • 25. Dezember 2023 - Weihnachtstag (Natale)
  • 26. Dezember 2023 - Tag des Heiligen Stephanus (Santo Stefano)

In Italien gibt es obligatorische und zusätzliche Leistungen für Arbeitnehmer. Diese können je nach Branche, Unternehmensgröße und Tarifvertrag variieren. Zu den häufigsten obligatorischen Leistungen gehören bezahlter Jahresurlaub, Krankheitsurlaub, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub, Rentenpläne, Krankenversicherung und Versicherung bei Arbeitsunfällen.

Zusätzliche Leistungen für Arbeitnehmer werden in der Regel auf der Grundlage von Beschäftigungsstufen und Branchen festgelegt und gewährt. Ein leitender Angestellter in der Industrie kann zum Beispiel eine Krankenversicherung für seine Familie abschließen. Sie können auch eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeitsversicherung, eine persönliche Unfallversicherung oder eine Rentenversicherung abschließen.

In Italien gibt es keinen verbindlichen nationalen Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer gilt. Stattdessen werden die Mindestlöhne durch die geltenden Tarifverträge auf Branchenebene sowie durch die Arbeitsgesetze bestimmt. Der Mindestlohnsatz kann je nach Branche, Standort und Erfahrung variieren.

In Italien ist es üblich, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer monatlich bezahlen, in der Regel am 27. eines jeden Monats oder zu Beginn des Folgemonats. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern bei jeder Gehaltszahlung eine Gehaltsabrechnung zur Dokumentation auszuhändigen.

In Italien ist das 13. Gehalt (tredicesima) ein obligatorisches Bonusgehalt, das das ganze Jahr über anfällt und Arbeitnehmern mit befristetem, unbefristetem oder Vollzeitarbeitsvertrag im privaten und öffentlichen Sektor am Ende eines jeden Jahres, in der Regel vor den Weihnachtsferien, gezahlt wird. Da das 13. Gehalt auf individuellen Arbeitsverträgen beruht, gibt es keine feste Formel für seine Berechnung. In der Regel beläuft sie sich jedoch auf ein Zwölftel des jährlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers (ohne Prämien, Überstunden und Sozialleistungen). Es kann auch berechnet werden, indem das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers mit der Anzahl der Arbeitsmonate multipliziert und das Ergebnis durch 12 geteilt wird.

Arbeitswoche - In Italien beträgt die Standard-Arbeitswoche 40 Stunden und ist in der Regel auf fünf Tage verteilt. Für Arbeitnehmer in bestimmten Branchen können jedoch andere Arbeitszeiten gelten, z. B. eine Sechs-Tage-Woche mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten.

Überstunden - Die Zahl der Überstunden ist auf insgesamt 48 Stunden pro Woche begrenzt.

Es gibt verschiedene Arten von Urlaub in Italien, wie z. B.:

  • Bezahlte Freizeit/Urlaubstage - Die Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub. Die Dauer kann je nach Alter, Dienstalter und anderen Faktoren verlängert werden.
  • Gesetzliche Feiertage - In Italien gibt es jedes Jahr insgesamt 12 nationale oder gesetzliche Feiertage, die als bezahlte Freizeit gelten.
  • Krankheitstage - Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten können, haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub für bis zu 180 Tage pro Jahr. Je nach Häufigkeit können jedoch auch Gehaltsabzüge vorgenommen werden.
  • Mutterschaftsurlaub - Weibliche Beschäftigte in Italien haben Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von mindestens 5 Monaten. Zwei dieser Monate müssen vor der Entbindung genommen werden, die restlichen drei danach.
  • Vaterschaftsurlaub - Männliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub, der jederzeit innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden kann.
  • Elternurlaub - Arbeitnehmer, die Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern unter 12 Jahren sind, haben Anspruch auf bis zu 6 Monate bezahlten Elternurlaub. Dieser Urlaub kann ganz oder teilweise genommen und von beiden Elternteilen gemeinsam in Anspruch genommen werden.

Das Kündigungsverfahren in Italien kann kompliziert sein und unterliegt einer Vielzahl von Anforderungen und Verfahren, aber einige der wichtigsten Überlegungen sind wie folgt:

  • Kündigungsfrist
    In Italien ist derjenige, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses veranlasst, also der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer, verpflichtet, eine Kündigung auszusprechen. Die Kündigungsfrist ist in der Regel in Tarifverträgen festgelegt und richtet sich nach der Position des Arbeitnehmers und der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit. Arbeitnehmern mit weniger als fünf Dienstjahren kann eine Kündigungsfrist von 15 Tagen bis zu einem Monat eingeräumt werden. Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die seit mindestens 15 Jahren im Unternehmen beschäftigt sind, beträgt bis zu 6 Monate.
  • Abfindung
    Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Abfindung. Dieser Betrag wird auf der Grundlage der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers sowie der finanziellen Reserve des Arbeitgebers (7,4 % des Jahresgehalts des Arbeitnehmers) berechnet.
  • Probezeit
    Einige Arbeitgeber führen eine Probezeit oder Probezeit ein. Die Dauer beträgt in der Regel 3 Monate, maximal 6 Monate. Während dieser Zeit können Arbeitsverträge ohne Kündigungsfrist und ohne Abfindung gekündigt werden, unabhängig davon, ob es einen berechtigten Grund gibt oder nicht.

Neben den allgemeinen Leistungen für Arbeitnehmer wie bezahlte Freistellung, Krankheitsurlaub, Elternzeit usw. gibt es in Italien noch weitere übliche Sozialleistungen:

  • Essensgutscheine - Arbeitnehmer können von ihren Arbeitgebern Essensgutscheine erhalten, um einen Teil ihrer Verpflegungskosten zu decken. Sie werden in Form von elektronischen Gutscheinen (nicht steuerpflichtig bis zu 8 € pro Arbeitstag) oder Papiergutscheinen (nicht steuerpflichtig bis zu 4 € pro Arbeitstag) ausgegeben und in Supermärkten und bestimmten Restaurants akzeptiert. Der Arbeitgeber kann diese Gutscheine bezuschussen oder vollständig übernehmen.
  • Zusätzliche Beiträge zur Gesundheitsfürsorge - Einige Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern neben der normalen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Voll- oder Teilkrankenversicherung sowie andere Gesundheitsleistungen an.
  • Kfz-Zulagen - Je nach Branche, Position und Arbeitsvertrag erhalten die Mitarbeiter einen Firmenwagen und eine Tankkarte. In der Regel können anspruchsberechtigte Arbeitnehmer zwischen einem Firmenwagen oder einem Autozuschuss wählen.
  • Wellness-Zuschuss - Einige Unternehmen zahlen für betriebliche Wellness-Programme, von denen ihre Mitarbeiter profitieren können. Diese Programme bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen wie Therapien, Gesundheitsuntersuchungen, Fitnesspläne und Yoga. Das Hauptziel dieser Programme ist die Steigerung der Produktivität am Arbeitsplatz.
  • VISA - Je nach Lage des Arbeitsmarktes in Italien und der Anzahl der genehmigten Arbeitsgenehmigungen akzeptiert die italienische Regierung gelegentlich Anträge auf Arbeitserlaubnis (für einige Monate alle ein oder zwei Jahre).

Darüber hinaus können die Arbeitnehmer Anspruch auf einen Zuschuss für Mobiltelefone, einen Fahrkostenzuschuss, Flexibilität am Arbeitsplatz, zusätzliche Gehälter, Rentenfonds und eine Unfallversicherung haben, die bei Berufs- und Nichtberufsunfällen eine dauerhafte Invalidität oder den Tod abdeckt.

Fazit:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitgeber in Italien auf die Einhaltung von Gesetzen, Sicherheit am Arbeitsplatz, wettbewerbsfähige Sozialleistungen, eine positive Unternehmenskultur und die Anhörung der Arbeitnehmer Wert legen sollten. Auch individuelle Tarifverträge oder Arbeitsverträge müssen im Einklang mit dem italienischen Arbeitsrecht abgefasst werden.

Die Arbeitnehmer hingegen sollten sich ihrer gesetzlichen Rechte bewusst sein, um nicht ausgenutzt zu werden. Sie sollten stets professionell handeln, die Vorteile nutzen und effektiv mit ihren Arbeitgebern kommunizieren.

Wir von PeoItaly haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Kunden mit diesen Richtlinien vertraut zu machen, damit sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Italien zusammenarbeiten können, um ein produktives und lohnendes Arbeitsumfeld zu schaffen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um zu besprechen, wie wir Ihnen helfen können!

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