Lohnzusatzleistungen in Italien: Was sie sind und wie sie genutzt werden können

Unternehmen nutzen Lohnzusatzleistungen als Strategie zur Minimierung von Beiträgen und Steuerschulden in Italien, im Gegensatz zu dem, was passieren würde, wenn die Mitarbeiter ausschließlich in Form von Geld vergütet würden. Diese Leistungen werden als nicht-monetäre Formen der Entlohnung angesehen, die die Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen beinhalten, um die Loyalität und Motivation der Mitarbeiter zu fördern. Diese Leistungen können vom Arbeitgeber individuell gewährt werden und sind vom Einkommen des Arbeitnehmers befreit, wenn ihr Gesamtwert im Steuerzeitraum 258,23 Euro nicht übersteigt.

Was sind Lohnzusatzleistungen?    

Bei den Lohnzusatzleistungen handelt es sich um nicht monetäre Vergütungen, die den Arbeitnehmern durch die Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen gewährt werden.
Der Begriff fringe benefits leitet sich von den englischen Wörtern fringe (Rand) und benefit (Vorteil oder Gewinn) ab und bedeutet so viel wie „Randvergütung“ oder „indirekte Vergünstigungen“.
Diese Leistungen fallen in die umfassendere Kategorie der anreizbasierten Vergütungsmethoden und dienen als wichtige Instrumente zur Steigerung der Leistung von Angestellten und Mitarbeitern.

Wer kann von diesen profitieren?

Im Gegensatz zur Sozialfürsorge für Unternehmen, bei der die gesetzlichen Vorschriften eine Befreiung von Beiträgen und Steuern nur dann vorschreiben, wenn sie allen oder bestimmten Arbeitnehmerkategorien gewährt wird, können Lohnzusatzleistungen den Arbeitnehmern in Absprache mit ihrem Arbeitgeber individuell gewährt werden.

Diese Art der nichtmonetären Entlohnung ist vor allem für Führungskräfte, das mittlere Management und leitende Angestellte relevant, könnte aber ohne Einschränkungen auch auf Mitarbeiter der unteren Ebenen ausgedehnt werden.

Wozu dienen Lohnzusatzleistungen?

In der Regel nutzen Unternehmen diese Verfahren, um ihre Beitrags- und Steuerverpflichtungen im Vergleich zu einer reinen Geldentschädigung für die Arbeitnehmer zu mindern. Dennoch bieten auch diese Ansätze einen erheblichen Anreiz und erhöhen die Loyalität der Mitarbeiter.

Wirkt sich der Wert der Lohnzusatzleistungen auf die Berechnung der Abfindung (TFR) aus?

In Übereinstimmung mit Artikel 2120, Absatz 2 des italienischen Zivilgesetzbuches umfasst das Jahresgehalt, das für die Berechnung der Abfindung herangezogen wird, auch den Wert der Sachleistungen.
Gemäß den Leitlinien des Kassationsgerichtshofs werden solche Leistungen, wenn sie regelmäßig erbracht werden, in die Berechnung der Abfindungen einbezogen, sofern in den Tarifverträgen nichts anderes festgelegt ist.

Wie werden Lohnzusatzleistungen quantifiziert?

Das Grundprinzip ist die umfassende Einbeziehung aller Einkünfte aus Erwerbstätigkeit. Dieser Grundsatz besagt, dass alle während des Besteuerungszeitraums erhaltenen Beträge oder Werte, einschließlich wohltätiger Spenden im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, als Teil des Arbeitseinkommens angesehen werden.

Bei der Bewertung von Lohnzusatzleistungen wird in der Regel der Normalwert angesetzt, der auch auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden muss. Der Begriff „Normalwert“, wie er in Artikel 9, Absatz 3 der TUIR definiert ist, ist der durchschnittliche Preis oder die durchschnittliche Gegenleistung, der/die für gleichartige Waren und Dienstleistungen unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs und auf der gleichen Vermarktungsstufe verlangt wird. Diese Definition berücksichtigt den Zeitpunkt und den Ort des Erwerbs oder der Bereitstellung, und wenn spezifische Daten nicht verfügbar sind, werden der nächstgelegene relevante Zeitpunkt und Ort berücksichtigt. Zur Ermittlung des Normalwerts werden verfügbare Quellen wie Preislisten von Lieferanten, Tarife der Handelskammern und Tarife der Berufsverbände herangezogen, wobei alle üblichen Rabatte berücksichtigt werden.

Aber sind alle Lohnzusatzleistungen steuerpflichtig?

Das Grundprinzip der Einbeziehung aller Einkünfte in das Arbeitseinkommen wird durch die Bestimmungen von Artikel 51 Absatz 3 geregelt. Nach dieser Bestimmung sind alle gezahlten Leistungen von der Bildung des Einkommens des Arbeitnehmers ausgenommen, wenn sie während des Besteuerungszeitraums insgesamt weniger als 258,23 € betragen.

Der letzte Abschnitt von Artikel 51, Absatz 3 der TUIR legt eine allgemeine Obergrenze für Lohnzusatzleistungen fest, die auf 258,23 € jährlich festgelegt ist. Mit dem Arbeitsdekret (Gesetzesdekret Nr. 48/2023, später umgewandelt in Gesetz Nr. 85/2023) wurde jedoch eine vorübergehende Änderung für das Jahr 2023 eingeführt. Mit dieser Änderung wird die in Artikel 51 Absatz 3 des TUIR genannte allgemeine Freigrenze auf 3.000 € jährlich angehoben. Diese Anpassung gilt für Waren und Dienstleistungen für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern, einschließlich anerkannter unehelicher Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder. Darüber hinaus umfasst diese Obergrenze auch Beträge, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für häusliche Versorgungsleistungen wie integrierte Wasserversorgung, Strom und Erdgas zahlen oder erstatten. Diese Leistung gilt ausschließlich für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern, sofern der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unter Angabe der Steuernummer der Kinder über seinen Anspruch informiert.

Was passiert, wenn der Höchstbetrag von 258,23 € pro Jahr überschritten wird?

Wird der festgelegte Schwellenwert überschritten, ist der gesamte Wert des Vermögens voll steuerpflichtig.

Rundschreiben Nr. 326/E vom 23. Dezember 1997: Das von den Steuerbehörden herausgegebene Rundschreiben Nr. 326/E enthält wichtige Angaben zu den Beträgen und Beschränkungen, die im Folgenden aufgeführt sind:

  • Wird die Grenze innerhalb des Veranlagungszeitraums überschritten, fließt der Überschuss vollständig in die Einkommensbildung ein. Daher gilt der Wert von 258,23 € nicht als steuerfreier „Selbstbehalt“, sondern als absolute Grenze. Danach unterliegt die gesamte Leistung der Besteuerung.
  • Diese Obergrenze ist allgemeiner Art und gilt für die in Artikel 51 Absatz 4 genannten Waren, für die besondere Pauschalkriterien vorgesehen sind.
  • Die Freigrenze gilt immer. In Fällen, in denen mehrere Leistungen nach unterschiedlichen Kriterien ermittelt werden, müssen deren Werte addiert werden, um zu prüfen, ob der Schwellenwert überschritten wird.
  • Um zu bestätigen, dass der Gesamtwert im Besteuerungszeitraum 258,23 € übersteigt, sollte die Veranlagung die steuerpflichtigen Beträge berücksichtigen, die der Einkommensempfänger erhalten hat. Diese Berechnung erfolgt nach Abzug aller Beträge, die der Arbeitnehmer im Wege der Zahlung oder des Vorsteuerabzugs gezahlt hat, und schließt die Umsatzsteuer ein, die für alle im selben Steuerzeitraum verwendeten Gegenstände und Dienstleistungen zu zahlen ist.
  • Bei der Bemessung der Freigrenze sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, auch wenn sie aus anderen Arbeitsverhältnissen im gleichen Besteuerungszeitraum stammen.
  • Bei der Anwendung der Quellensteuer muss der Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Quellensteuerabzugsverpflichteter alle im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erhaltenen Werte berücksichtigen. Hat der Arbeitnehmer die Anrechnung von anderen Arbeitsverhältnissen oder ähnlichen Einkünften beantragt, sind auch die aus anderen Verhältnissen bezogenen Werte zu berücksichtigen.
  • Die einbehaltende Stelle muss die Quellensteuer in dem Lohnzahlungszeitraum anwenden, in dem der Schwellenwert von 258,23 € überschritten wird. Darüber hinaus wird die Quellensteuer ab dem ersten Lohnzahlungszeitraum erhoben, wenn der Wert der Ware oder Dienstleistung im gesamten Steuerzeitraum 258,23 € übersteigt.


Wie berechnet sich die Firmenwagen-Lohnzusatzleistung?

Die Bewertung der Firmenwagen-Lohnzusatzleistung hängt von der Nutzung des Fahrzeugs ab. Im Falle eines Firmenwagens, der sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke genutzt wird, gilt gemäß Artikel 51 Absatz 4 Buchstabe a) der TUIR ein unterschiedlicher Prozentsatz, der auf der Grundlage des Emissionswerts des Fahrzeugs bei einer jährlichen Standardkilometerleistung von 15.000 km ermittelt wird, als steuerpflichtiges Einkommen. Dieser Prozentsatz wird anhand der Betriebskosten pro Kilometer berechnet, die aus den nationalen Tabellen des ACI abgeleitet werden.

Wie berechnen Sie die Lohnzusatzleistungen für Reisekosten?

Gemäß Artikel 51, Absatz 4, Buchstabe c) des TUIR wird jeder Überschuss zwischen dem Katastereinkommen einer Immobilie, erhöht um alle damit verbundenen Baukosten, einschließlich der nicht vom Nutzer gedeckten Nebenkosten, und dem für die Nutzung der Immobilie gezahlten Entgelt als Einkommen eingestuft. Das Gesetz legt fest, dass 30 Prozent dieses Überschusses als Einkommen gelten, wenn ein Gebäude mit der Auflage versehen ist, es zu bewohnen.

Bei Immobilien, die von der Grundbucheintragung ausgenommen sind, gilt die Differenz zwischen dem Wert der Miete, der im Rahmen der regulierten Regelung ermittelt wurde, oder, in Ermangelung einer solchen, dem Wert, der unter den Bedingungen des freien Marktes ermittelt wurde, und der tatsächlichen Zahlung für die Nutzung der Immobilie als Einkommen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verständnis von Lohnzusatzleistungen in Italien sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von wesentlicher Bedeutung ist. Diese nicht-monetären Vergünstigungen, die vom Firmenwagen bis zum Wohngeld reichen, spielen eine wichtige Rolle im Gesamtvergütungspaket. Sie bieten den Arbeitnehmern zwar zusätzliche Anreize und erhöhen die Arbeitszufriedenheit, haben aber auch steuerliche Auswirkungen, die sorgfältig bedacht werden müssen.
Darüber hinaus spiegeln die jüngsten Änderungen, wie die vorübergehende Anhebung der Freibeträge, die Bemühungen der Regierung wider, die Besteuerung auszugleichen und gleichzeitig Arbeitnehmern mit unterhaltsberechtigten Kindern Unterstützung zu gewähren. Da sich die Landschaft der Lohnzusatzleistungen ständig weiterentwickelt, ist es für Unternehmen und ihre Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung, sich über die neuesten gesetzlichen Bestimmungen auf dem Laufenden zu halten.

Arbeitgeber sollten nicht nur auf die steuerlichen Auswirkungen achten, sondern auch den strategischen Einsatz von Lohnzusatzleistungen in Betracht ziehen, um Spitzenkräfte anzuziehen und zu halten, ein positives Arbeitsumfeld zu fördern und die Einhaltung der italienischen Steuergesetze zu gewährleisten. Die Arbeitnehmer hingegen sollten sich ihrer Ansprüche bewusst sein, damit sie fundierte Entscheidungen treffen und den Wert ihrer Vergütung über das Gehalt hinaus voll einschätzen können.

Unternehmen nutzen Lohnzusatzleistungen als Strategie zur Minimierung von Beiträgen und Steuerschulden in Italien, im Gegensatz zu dem, was passieren würde, wenn die Mitarbeiter ausschließlich in Form von Geld vergütet würden. Diese Leistungen werden als nicht-monetäre Formen der Entlohnung angesehen, die die Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen beinhalten, um die Loyalität und Motivation der Mitarbeiter zu fördern. Diese Leistungen können vom Arbeitgeber individuell gewährt werden und sind vom Einkommen des Arbeitnehmers befreit, wenn ihr Gesamtwert im Steuerzeitraum 258,23 Euro nicht übersteigt.

Was sind Lohnzusatzleistungen?    

Bei den Lohnzusatzleistungen handelt es sich um nicht monetäre Vergütungen, die den Arbeitnehmern durch die Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen gewährt werden.
Der Begriff fringe benefits leitet sich von den englischen Wörtern fringe (Rand) und benefit (Vorteil oder Gewinn) ab und bedeutet so viel wie „Randvergütung“ oder „indirekte Vergünstigungen“.
Diese Leistungen fallen in die umfassendere Kategorie der anreizbasierten Vergütungsmethoden und dienen als wichtige Instrumente zur Steigerung der Leistung von Angestellten und Mitarbeitern.

Wer kann von diesen profitieren?

Im Gegensatz zur Sozialfürsorge für Unternehmen, bei der die gesetzlichen Vorschriften eine Befreiung von Beiträgen und Steuern nur dann vorschreiben, wenn sie allen oder bestimmten Arbeitnehmerkategorien gewährt wird, können Lohnzusatzleistungen den Arbeitnehmern in Absprache mit ihrem Arbeitgeber individuell gewährt werden.

Diese Art der nichtmonetären Entlohnung ist vor allem für Führungskräfte, das mittlere Management und leitende Angestellte relevant, könnte aber ohne Einschränkungen auch auf Mitarbeiter der unteren Ebenen ausgedehnt werden.

Wozu dienen Lohnzusatzleistungen?

In der Regel nutzen Unternehmen diese Verfahren, um ihre Beitrags- und Steuerverpflichtungen im Vergleich zu einer reinen Geldentschädigung für die Arbeitnehmer zu mindern. Dennoch bieten auch diese Ansätze einen erheblichen Anreiz und erhöhen die Loyalität der Mitarbeiter.

Wirkt sich der Wert der Lohnzusatzleistungen auf die Berechnung der Abfindung (TFR) aus?

In Übereinstimmung mit Artikel 2120, Absatz 2 des italienischen Zivilgesetzbuches umfasst das Jahresgehalt, das für die Berechnung der Abfindung herangezogen wird, auch den Wert der Sachleistungen.
Gemäß den Leitlinien des Kassationsgerichtshofs werden solche Leistungen, wenn sie regelmäßig erbracht werden, in die Berechnung der Abfindungen einbezogen, sofern in den Tarifverträgen nichts anderes festgelegt ist.

Wie werden Lohnzusatzleistungen quantifiziert?

Das Grundprinzip ist die umfassende Einbeziehung aller Einkünfte aus Erwerbstätigkeit. Dieser Grundsatz besagt, dass alle während des Besteuerungszeitraums erhaltenen Beträge oder Werte, einschließlich wohltätiger Spenden im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, als Teil des Arbeitseinkommens angesehen werden.

Bei der Bewertung von Lohnzusatzleistungen wird in der Regel der Normalwert angesetzt, der auch auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden muss. Der Begriff „Normalwert“, wie er in Artikel 9, Absatz 3 der TUIR definiert ist, ist der durchschnittliche Preis oder die durchschnittliche Gegenleistung, der/die für gleichartige Waren und Dienstleistungen unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs und auf der gleichen Vermarktungsstufe verlangt wird. Diese Definition berücksichtigt den Zeitpunkt und den Ort des Erwerbs oder der Bereitstellung, und wenn spezifische Daten nicht verfügbar sind, werden der nächstgelegene relevante Zeitpunkt und Ort berücksichtigt. Zur Ermittlung des Normalwerts werden verfügbare Quellen wie Preislisten von Lieferanten, Tarife der Handelskammern und Tarife der Berufsverbände herangezogen, wobei alle üblichen Rabatte berücksichtigt werden.

Aber sind alle Lohnzusatzleistungen steuerpflichtig?

Das Grundprinzip der Einbeziehung aller Einkünfte in das Arbeitseinkommen wird durch die Bestimmungen von Artikel 51 Absatz 3 geregelt. Nach dieser Bestimmung sind alle gezahlten Leistungen von der Bildung des Einkommens des Arbeitnehmers ausgenommen, wenn sie während des Besteuerungszeitraums insgesamt weniger als 258,23 € betragen.

Der letzte Abschnitt von Artikel 51, Absatz 3 der TUIR legt eine allgemeine Obergrenze für Lohnzusatzleistungen fest, die auf 258,23 € jährlich festgelegt ist. Mit dem Arbeitsdekret (Gesetzesdekret Nr. 48/2023, später umgewandelt in Gesetz Nr. 85/2023) wurde jedoch eine vorübergehende Änderung für das Jahr 2023 eingeführt. Mit dieser Änderung wird die in Artikel 51 Absatz 3 des TUIR genannte allgemeine Freigrenze auf 3.000 € jährlich angehoben. Diese Anpassung gilt für Waren und Dienstleistungen für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern, einschließlich anerkannter unehelicher Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder. Darüber hinaus umfasst diese Obergrenze auch Beträge, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für häusliche Versorgungsleistungen wie integrierte Wasserversorgung, Strom und Erdgas zahlen oder erstatten. Diese Leistung gilt ausschließlich für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern, sofern der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unter Angabe der Steuernummer der Kinder über seinen Anspruch informiert.

Was passiert, wenn der Höchstbetrag von 258,23 € pro Jahr überschritten wird?

Wird der festgelegte Schwellenwert überschritten, ist der gesamte Wert des Vermögens voll steuerpflichtig.

Rundschreiben Nr. 326/E vom 23. Dezember 1997: Das von den Steuerbehörden herausgegebene Rundschreiben Nr. 326/E enthält wichtige Angaben zu den Beträgen und Beschränkungen, die im Folgenden aufgeführt sind:

  • Wird die Grenze innerhalb des Veranlagungszeitraums überschritten, fließt der Überschuss vollständig in die Einkommensbildung ein. Daher gilt der Wert von 258,23 € nicht als steuerfreier „Selbstbehalt“, sondern als absolute Grenze. Danach unterliegt die gesamte Leistung der Besteuerung.
  • Diese Obergrenze ist allgemeiner Art und gilt für die in Artikel 51 Absatz 4 genannten Waren, für die besondere Pauschalkriterien vorgesehen sind.
  • Die Freigrenze gilt immer. In Fällen, in denen mehrere Leistungen nach unterschiedlichen Kriterien ermittelt werden, müssen deren Werte addiert werden, um zu prüfen, ob der Schwellenwert überschritten wird.
  • Um zu bestätigen, dass der Gesamtwert im Besteuerungszeitraum 258,23 € übersteigt, sollte die Veranlagung die steuerpflichtigen Beträge berücksichtigen, die der Einkommensempfänger erhalten hat. Diese Berechnung erfolgt nach Abzug aller Beträge, die der Arbeitnehmer im Wege der Zahlung oder des Vorsteuerabzugs gezahlt hat, und schließt die Umsatzsteuer ein, die für alle im selben Steuerzeitraum verwendeten Gegenstände und Dienstleistungen zu zahlen ist.
  • Bei der Bemessung der Freigrenze sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, auch wenn sie aus anderen Arbeitsverhältnissen im gleichen Besteuerungszeitraum stammen.
  • Bei der Anwendung der Quellensteuer muss der Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Quellensteuerabzugsverpflichteter alle im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erhaltenen Werte berücksichtigen. Hat der Arbeitnehmer die Anrechnung von anderen Arbeitsverhältnissen oder ähnlichen Einkünften beantragt, sind auch die aus anderen Verhältnissen bezogenen Werte zu berücksichtigen.
  • Die einbehaltende Stelle muss die Quellensteuer in dem Lohnzahlungszeitraum anwenden, in dem der Schwellenwert von 258,23 € überschritten wird. Darüber hinaus wird die Quellensteuer ab dem ersten Lohnzahlungszeitraum erhoben, wenn der Wert der Ware oder Dienstleistung im gesamten Steuerzeitraum 258,23 € übersteigt.


Wie berechnet sich die Firmenwagen-Lohnzusatzleistung?

Die Bewertung der Firmenwagen-Lohnzusatzleistung hängt von der Nutzung des Fahrzeugs ab. Im Falle eines Firmenwagens, der sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke genutzt wird, gilt gemäß Artikel 51 Absatz 4 Buchstabe a) der TUIR ein unterschiedlicher Prozentsatz, der auf der Grundlage des Emissionswerts des Fahrzeugs bei einer jährlichen Standardkilometerleistung von 15.000 km ermittelt wird, als steuerpflichtiges Einkommen. Dieser Prozentsatz wird anhand der Betriebskosten pro Kilometer berechnet, die aus den nationalen Tabellen des ACI abgeleitet werden.

Wie berechnen Sie die Lohnzusatzleistungen für Reisekosten?

Gemäß Artikel 51, Absatz 4, Buchstabe c) des TUIR wird jeder Überschuss zwischen dem Katastereinkommen einer Immobilie, erhöht um alle damit verbundenen Baukosten, einschließlich der nicht vom Nutzer gedeckten Nebenkosten, und dem für die Nutzung der Immobilie gezahlten Entgelt als Einkommen eingestuft. Das Gesetz legt fest, dass 30 Prozent dieses Überschusses als Einkommen gelten, wenn ein Gebäude mit der Auflage versehen ist, es zu bewohnen.

Bei Immobilien, die von der Grundbucheintragung ausgenommen sind, gilt die Differenz zwischen dem Wert der Miete, der im Rahmen der regulierten Regelung ermittelt wurde, oder, in Ermangelung einer solchen, dem Wert, der unter den Bedingungen des freien Marktes ermittelt wurde, und der tatsächlichen Zahlung für die Nutzung der Immobilie als Einkommen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verständnis von Lohnzusatzleistungen in Italien sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von wesentlicher Bedeutung ist. Diese nicht-monetären Vergünstigungen, die vom Firmenwagen bis zum Wohngeld reichen, spielen eine wichtige Rolle im Gesamtvergütungspaket. Sie bieten den Arbeitnehmern zwar zusätzliche Anreize und erhöhen die Arbeitszufriedenheit, haben aber auch steuerliche Auswirkungen, die sorgfältig bedacht werden müssen.
Darüber hinaus spiegeln die jüngsten Änderungen, wie die vorübergehende Anhebung der Freibeträge, die Bemühungen der Regierung wider, die Besteuerung auszugleichen und gleichzeitig Arbeitnehmern mit unterhaltsberechtigten Kindern Unterstützung zu gewähren. Da sich die Landschaft der Lohnzusatzleistungen ständig weiterentwickelt, ist es für Unternehmen und ihre Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung, sich über die neuesten gesetzlichen Bestimmungen auf dem Laufenden zu halten.

Arbeitgeber sollten nicht nur auf die steuerlichen Auswirkungen achten, sondern auch den strategischen Einsatz von Lohnzusatzleistungen in Betracht ziehen, um Spitzenkräfte anzuziehen und zu halten, ein positives Arbeitsumfeld zu fördern und die Einhaltung der italienischen Steuergesetze zu gewährleisten. Die Arbeitnehmer hingegen sollten sich ihrer Ansprüche bewusst sein, damit sie fundierte Entscheidungen treffen und den Wert ihrer Vergütung über das Gehalt hinaus voll einschätzen können.


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